Ablauf

Zu Beginn nehmen Sie per Telefon oder E‑Mail Kontakt auf, und wir vereinbaren einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu drei Termine). In diesem Rahmen klären wir gemeinsam, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und welche Unterstützung sinnvoll ist. 

Anschließend folgen probatorische Sitzungen (bis zu fünf Termine), in denen wir Ihre Anliegen vertiefen, diagnostische Fragen klären und prüfen, ob eine therapeutische Zusammenarbeit gut passt. Nach den ersten Gesprächen kann es zu einer Wartezeit kommen, bis ein regulärer Therapieplatz frei wird. 

Wenn eine Behandlung empfohlen wird, stellen wir bei gesetzlich Versicherten den Antrag auf Kurz‑ oder Langzeittherapie. Nach der Bewilligung beginnen wir mit den regelmäßigen Sitzungen, die sich an den gemeinsam festgelegten Zielen orientieren. 

Gegen Ende der Behandlung widmen wir uns der Rückfallprophylaxe, um hilfreiche Strategien zu festigen und einen stabilen Übergang in den Alltag zu unterstützen. Die Therapie endet, sobald die vereinbarten Ziele erreicht sind oder keine weitere therapeutische Unterstützung notwendig ist.

Kostenübernahme

Die Termine der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie die probatorischen Sitzungen werden in der Regel sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Krankenversicherungen übernommen. Diese ersten Gespräche dienen dazu, sich kennenzulernen, eine mögliche psychische Erkrankung abzuklären und gemeinsam zu prüfen, ob eine Psychotherapie sinnvoll und angezeigt ist.

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist möglich, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung im Sinne der Psychotherapierichtlinien vorliegt, beispielsweise bei depressiven Beschwerden, Angststörungen oder Belastungsfolgen nach traumatischen Ereignissen. Behandlungen, die nicht genehmigt werden, müssen selbst finanziert werden; die Abrechnung erfolgt dann nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Für die Aufnahme einer Psychotherapie ist ein schriftliches Antragsverfahren erforderlich, das wir gemeinsam vorbereiten. Bestandteil dieses Verfahrens ist ein ärztlicher Konsiliarbericht, der sicherstellt, dass keine körperlichen Gründe gegen eine psychotherapeutische Behandlung sprechen. Nach der Bewilligung rechne ich bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse ab. Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach GOP, die sie anschließend bei ihrer Versicherung einreichen. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob Psychotherapie in Ihrem Tarif enthalten ist und in welchem Umfang Leistungen erstattet werden.

Mein Behandlungsspektrum umfasst unter anderem:

Depressionen: anhaltende Niedergeschlagenheit, Verlust von Freude, verminderter Antrieb, Grübelneigung und weitere begleitende Symptome.

Bipolare Störungen: Wechsel zwischen depressiven Phasen und Episoden ausgeprägter Hochstimmung, gesteigerter Aktivität oder übermäßiger Energie.

Angststörungen: zum Beispiel Panikattacken, Ängste in engen Räumen oder auf großen Plätzen, soziale Ängste wie die Furcht vor Blamage oder negativer Bewertung.

Zwangsstörungen: das Gefühl, bestimmte Handlungen immer wieder ausführen zu müssen oder aufdringliche Gedanken zu haben, obwohl man sie als belastend oder ungewollt erlebt.

Anpassungsstörungen: psychische Belastungen im Zusammenhang mit einschneidenden Lebensereignissen, etwa nach einem Verlust oder anderen gravierenden Veränderungen.

Posttraumatische Belastungsstörungen: seelische Folgen nach extrem belastenden Erfahrungen wie schweren Unfällen, Gewalt, Missbrauch oder anderen traumatischen Ereignissen.

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